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younited AGB
 

AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1. Geltungsbereich
§ 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen younited®, Einzelunternehmer Christoph Scheunemann, Gartenstraße 8, 15569 Woltersdorf (nachfolgend „younited® “) und dem Kunden. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
§ 1.2
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von younited® ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
 
§ 2. Vertragsgrundlagen
§ 2.1
Grundlage der jeweils durchzuführenden Veranstaltung ist ein durch den Kunden abgenommenes Konzept, eine mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung und ein Kostenplan.
§ 2.2
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) durch younited® zustande. Diese benötigt vorher eine schriftliche Angebotsbestätigung durch den Kunden.
§ 2.3
Angebote von younited® sind generell freibleibend. Insofern nicht anderes angegeben, sind fixe Angebote durch eine abgegebene Optionsfrist gekennzeichnet. younited® hält sich an diese Angebote, entsprechend der angegebenen Optionsfrist, gebunden. Maßgeblich für den Beginn der Optionsfrist ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch younited®.
§ 2.4
younited® ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programm etc. nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplans frei und unterliegt dabei keinerlei künstlerischen Weisungen Dritter.
 
§ 3. Zusammenarbeit
§ 3.1
Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche für die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherige Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
§ 3.2
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und etwaige Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
§ 3.3
Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird younited® gegebenenfalls dem Kunden die zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
 
§ 4. Leistungen
§ 4.1
Die Einzelheiten der von younited® für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem Dokument Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§4.2
Ohne gesonderte Vereinbarung ist younited® nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
§ 4.3
younited® ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
 
§ 5. Mitwirkungsleistungen
§ 5.1
Der Kunde unterstützt younited® bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten („Inhalte“).
§ 5.2
Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind younited® in einem gängigen, unmittelbar verwertbarem, Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich und möglich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von younited®.
§ 5.3
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er sie und die ihm erkennbaren Folgen younited® unverzüglich mitzuteilen.
§ 5.4
Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
 
§ 6. Leistungsänderungen
§ 6.1
Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies younited® schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung kann mit dem üblichen Stundensatz von younited® vergütet werden.
§ 6.2
younited® teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
§ 6.3
Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich der inhaltlichen Veränderung des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
§ 6.4
Vereinbarte Termine werden, wenn und sowie sie im Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, verschoben. younited® wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
§ 6.5
Wünscht younited® eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4 Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt younited®.
§ 6.6
younited® behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis, im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen.
§ 6.7
Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat younited® den Kunden unverzüglich, spätestens 20 Tage vor dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
 
§ 7. Termine
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat younited® nicht zu vertreten. Sie berechtigen younited®, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. younited® wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
 
§ 8. Nutzungsrechte
§ 8.1
younited® gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
§ 8.2
Sowohl eine über den ursprünglich vereinbarten Vertragszweck oder -umfang hinausgehende Nutzung, als auch die Erteilung von Unterlizenzen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von younited® sowie einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, in der u.a. das Honorar zu regeln ist.
§ 8.3
Ohne schriftliche Zustimmung von younited® ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
§ 8.4
Im Fall der Urheberschaft von younited® an einer erbrachten Leistung ist der Kunde zur Anbringung eines entsprechenden Urhebervermerks, auf dem fertig gestellten Werk und ggf. dessen Vervielfältigungsstücken, verpflichtet.
§ 8.5
Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung von younited®. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.
§ 8.6
Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von younited® aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum von younited®.
§ 8.7
Dem Kunden werden keine Nutzungsrechte an Präsentationen, Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von younited®.
 
§ 9. Lieferung
§ 9.1
Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann younited® die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. younited® wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
§ 9.2
Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 9.3
Angaben zu Lieferzeiten sind in Ermangelung einer anders lautenden Vereinbarung unverbindlich.
 
§ 10. Fremdleistungen
§ 10.1
younited® wird zur Auftragsdurchführung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden vergeben.
§ 10.2
Der Kunde ist verpflichtet, younited® hierzu falls erforderlich, Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
 
§ 11. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
§ 11.1
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Forderungen sofort nach Datum der Rechnung fällig. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 11.2
Insofern nichts anderes im Angebot unter dem Punkt 1.3 ausdrücklich vereinbart wurde, wird nach Vertragsunterzeichnung bzw. Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten, ist nach Rechnungslegung oder zum vereinbarten Zahlungstermin nach Beendigung der Veranstaltung vollständig zu begleichen.
§ 11.3
Bei einem hohen Auftragsvolumen oder einem hohen Fremddienstleisteranteil ist younited® berechtigt, dem Kunden in angemessenen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
§ 11.4
Neukunden sind verpflichtet, bei Auftragserteilung 100 % Vorkasse zu entrichten, insofern nichts anderes im Angebot unter dem Punkt 1.3 ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11.5
Werden vom Kunden Mehr- oder Mindermengen gegenüber der im ursprünglichen Angebot aufgeführten Menge verlangt, so hat der Kunde die für diese Mengen entstehenden Mehrkosten zu tragen.
§ 11.6
Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (z.B. GEMA-Gebühren) oder Kosten für Energie, Wasser, Abfallentsorgung etc. anfallen, so sind diese vom Kunden zu entrichten bzw. zu tragen.
§ 11.7
Auf alle anfallenden Fremdkosten und Leistungen von beauftragten Subunternehmen behält sich younited® vor, ein Agenturhonorar in Form einer Organisationspauschale zu berechnen.
§ 11.8
Sollte der Zahlungseingang einer geforderten Rechnung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgen, ist younited® berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten und diesen zu kündigen. Der hierdurch entstandene Schaden wird in Rechnung gestellt.
§ 11.9
Es besteht keine Leistungspflicht für younited®, wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden.
 
§ 12. Mängelansprüche, Rücktritt, Ausschluss von Ansprüchen
§ 12.1
Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. younited® ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder
Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten.
§ 12.2
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
§ 12.3
Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt oder der Vertrag laut
§ 11.8 außerordentlich gekündigt wurde, kann younited® für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen Schadensersatz in Höhe folgender Prozentsätze vom Honorar verlangen:
- ab 6 Monate bis 3 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 25 %
- ab 3 Monate bis 3 Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 50 %
- ab 3 Wochen bis 1 Woche vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 75 %
- ab 1 Woche vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 100 %.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein durch den Rücktritt bedingter Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die gemäß diesen Vertragsbedingungen geltend gemachte Ausfallentschädigung. Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Zu berücksichtigen ist, dass younited® teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist. younited® behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass younited® kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und, Pflichten aus dem Vertrag eintritt. younited® kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde von younited® als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§ 12.4
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung von younited® eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
§ 12.5
Wird eine Leistung durch younited® nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. younited® kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. younited® kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
§ 12.6
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung, gegenüber younited® geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§ 12.7
Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. younited® wird sich gleichwohl darum bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten für younited® entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten. Bei einer Verlängerung der Veranstaltung, die eindeutig auf das Verschulden oder dem Wunsch des Kunden zurückzuführen ist, hat der Kunde die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.
 
§ 13. Änderungen der Teilnehmerzahl und Rahmendaten
§ 13.1
Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen younited® in schriftlicher Form, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt werden.
§ 13.2
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages ist mit younited® grundsätzlich abzusprechen. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird in der Regel der vereinbarte Preis pro tatsächlichem Teilnehmer berechnet.
§ 13.3
Eine Verringerung der Teilnehmerzahl bis 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl ist bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro Teilnehmer berechnet. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von über 10 % der bei Vertragsabschluss angemeldeten Teilnehmerzahl stehen younited® unter Berücksichtigung gewöhnlicher ersparter Aufwendungen wie folgt Entschädigungen pro storniertem Teilnehmer zu:
- bis 90 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
- bis 60 Tage vor Leistungsbeginn 40 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des vereinbarten Teilnehmerpreises
- bis 8 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Teilnehmerpreises.
Bei einer späteren Reduzierung der Teilnehmerzahl wird der gesamte Leistungspreis berechnet. Als Stichtag für die Berechnung der Teilnehmer-Stornierungsfrist gilt der Eingang der schriftlichen Teilnehmer-Stornierungserklärung bei younited®. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Kosten und Aufwendungen, einen geringeren Gewinn und/oder höhere tatsächliche Einsparungen bei younited® zu erbringen. Hierfür trägt der Kunde die Beweislast. younited® ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, soweit die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund der geänderten Teilnehmerzahl nicht möglich ist.
 
§ 14. Veranstaltungsfotos
§ 14.1
Wenn younited® auf Wunsch und im Auftrag des Kunden Fotos (Bilder bzw. Schnappschüsse) und Videos während der Veranstaltung erstellt, werden dabei auch Teilnehmer auf den Fotos und Videos abgebildet. younited® stellt die Fotos und Videos dem Kunden im Anschluss an die Veranstaltung für ca. 14 Tage befristet in einer nur für den Kunden einsehbaren und passwortgeschützten Online-Galerie zur Verfügung.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß gemäß den Vorgaben der DSGVO und des BDSG mit der Anfertigung der Fotos und Videos einverstanden sind bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und konkrete Zurverfügungstellung der Fotos und Videos erklärt hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung der Fotos und Videos gemäß diesen Einwilligungen erfolgt. Auf Anforderung wird der Kunde younited® diese Einwilligungen nachweisen. Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotos und Videos oder der Zurverfügungstellung widersprechen, wird younited® die Anfertigung der Fotos und Videos in Rücksprache mit dem Auftraggeber sofort beenden bzw. die Zurverfügungstellung unverzüglich einstellen und die Fotos und Videos nachfolgend löschen. Von etwaigen Nachteilen hat der Kunde younited® freizustellen.
§ 14.2
Die durch younited® gemachten Fotos, Tonaufnahmen und Videos, die während einer Veranstaltung entstehen, können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken auf der Internetseite von younited®, in den sozialen Netzwerken oder auf anderen Medien veröffentlicht werden. Die ggf. abgebildeten Teilnehmer der Veranstaltung von younited® erteilen dafür younited® nach § 22 KunstUrhG ihre Einwilligung sowie das zeitliche und räumliche uneingeschränkte Nutzungsrecht.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz mit der benannten Nutzung des benannten Materials einverstanden sind bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung dazu erklärt hat. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
 
§ 15. Fristlose Kündigung durch younited®, Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
§ 15.1
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung durch younited®, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann younited® den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt younited®, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. younited® muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
§ 15.2
Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch younited® den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann younited® für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
 
§ 16. Haftung
§ 16.1
Es wird zwischen younited® und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von
younited® grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für Lebensmittelallergien und sonstige körperliche Reaktionen auf sämtliche verwendete Lebensmittel und Getränke. Der Kunde verzichtet im Namen aller Teilnehmer unter Ausschluss des Rechtsweges, bei Schaden oder Unfall younited® gegenüber auf Haftung und Schadenersatz, soweit im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich, durch younited® herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Pflichten, auf die eine Partei im besonderen Maß vertrauen darf.
§ 16.2
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die younited® als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat, haftet younited® auch bei einer Teilnahme als Ansprechpartner an diesen Veranstaltungen lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl und gegebenenfalls Instruktion des vermittelten Dritten, sofern dieser nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB zu qualifizieren ist. Der Kunde kann die Ansprüche, die younited® gegen den Dritten in diesem Zusammenhang zustehen, unmittelbar gegen diesen geltend machen; younited® kann hierzu sämtliche Ansprüche gegen diese Dritten an den Kunden abgeben, und verpflichtet sich, sämtliche insoweit erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
§ 16.3
younited® übernimmt keine Haftung für seitens des Kunden oder Dritter für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Plätze und Räumlichkeiten. Insoweit stellt der Kunde younited® von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Kunden oder Teilnehmern gegenüber younited® erhoben werden.
§ 16.4
younited® übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch younited® herbeigeführt wurden.
§ 16.5
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen oder auf den Veranstaltungsflächen, Veranstaltungsgeräten und Veranstaltungsmaterialien. younited® übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung. younited® weist auch ausdrücklich darauf hin, dass ebenfalls für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmer während der Veranstaltungen mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handys, Laptops, Foto- und Videokameras. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von younited®.
§ 16.6
younited® setzt voraus, dass alle Teilnehmer über die üblicherweise zu erwartende allgemeine Fitness verfügen. Alle Teilnehmer müssen in der Bekleidung, die sie während einer Wasseraktivität tragen, mindestens 100 Meter schwimmen können. Bei allen Veranstaltungskonzepten sind besondere gesundheitliche Einschränkungen seitens des Kunden im Vorfeld schriftlich anzuzeigen.
§ 16.7
Weiterhin setzt younited® voraus, dass alle Teilnehmer ohne dem Einfluss an alkoholischen Getränken oder anderer betäubender Mittel (Drogen, Medikamente, etc.) an den Veranstaltungskonzepten von younited® teilnehmen. younited® übernimmt keine Haftung für Schäden an Mensch oder Material sowie zeitlichen Verzögerungen am geplanten Veranstaltungsablauf, die durch die Einnahme genannter Betäubungsmittel entstanden sind. younited® ist dazu berechtigt, Teilnehmer die unter dem Einfluss genannter Betäubungsmittel stehen, von der Durchführung des Veranstaltungskonzeptes auszuschließen.
§ 16.8
younited® setzt voraus, dass alle Teilnehmer über die üblicherweise zu erwartende allgemeine Fitness verfügen. Alle Teilnehmer müssen in der Bekleidung, die sie während einer Wasseraktivität tragen, mindestens 100 Meter schwimmen können. Bei allen Veranstaltungskonzepten sind besondere gesundheitliche Einschränkungen seitens des Kunden im Vorfeld schriftlich anzuzeigen.
 
§ 17. Fremdinhalte
Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist younited® im Hinblick auf möglichen Rechte Dritter nicht verantwortlich. younited® ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
 
§ 18. Geheimhaltung und Referenznennung
§ 18.1
Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über die Inhalte von Konzepten, Präsentationen und mit younited® geschlossene Verträge sowie über das Konditionsgefüge und über die bei der Vertragsabwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
§ 18.2
Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 18.3
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis erfüllt sind und die andere Vertragspartei kein anderes berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
§ 18.4
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen ein Kunde auf younited® Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch younited® – auch per Email – zulässig.
§ 18.5
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass younited® den Kunden mit Firmenlogo (mit zeitlich und örtlich unbegrenztem Nutzungsrecht) als Referenzkunden benennen und die erbrachten Leistungen sowie das Kundenfeedback mit Kundennamen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen (auch in den sozialen Netzwerken) und verbreiten darf sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen darf, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 18.5
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. younited® übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.
 
§ 19. Datenverarbeitungsklausel
§ 19.1
Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass younited® die anvertrauten personen- und objektbezogenen Daten EDV – technisch, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt.
Die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung oder die Erstellung eines konkreten Angebotes für eine Gruppen-Reise und/oder Veranstaltung erfordert zwingend die Speicherung sowie Weitergabe der von Ihnen freiwillig hinterlassenen personenbezogenen Daten an verschiedene Leistungsträger/Anbieter (z.B. Hotels, Transferunternehmen, Agenturen usw.). Wenn und soweit younited® Dritte im Rahmen der Erfüllung von Verträgen einschaltet, erhalten diese personenbezogenen Daten nur in dem Umfang, in welchem die Übermittlung für die entsprechende Leistung erforderlich ist. Die Weitergabe durch younited® an diese Leistungsträger erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Organisation, Planung und Durchführung der von Ihnen angefragten oder beauftragten Reise/Veranstaltung inklusive Angebotserstellung und Nachsorge. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
- Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
- die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Der Auftraggeber erklärt diese ausdrückliche Einwilligung inzidenter mit der Buchung höchstpersönlich und als Vertreter aller Veranstaltungsteilnehmer für diese.
Die Verarbeitung der anvertrauen Daten erfolgt somit auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Auftraggeber und/oder die übrigen Veranstaltungsteilnehmer können jederzeit ihr Einverständnis bezüglich der Speicherung ihrer Daten widerrufen und/oder die Berichtigung von gespeicherten Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich bei younited® einsehen bzw. über Art und Umfang der gespeicherten Daten ein Auskunftsverlangen stellen. Die Datenauskunft wird schriftlich erteilt.
 
§ 20. Schlussbestimmungen
§ 20.1
Erfüllungsort ist der Sitz von younited®.
§ 20.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von younited®.
§ 20.3
Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
§ 20.4
Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.

Stand Februar 2023
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Paul Bergmann
younited® | Headquarter

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Paul Bergmann

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