Haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob man für den Betriebsausflug Urlaub nehmen muss oder ob er als Arbeitszeit gilt? Wir erklären Ihnen, wann die Firmenveranstaltung als Arbeitszeit anrechenbar ist und wann nicht. Erfahren Sie außerdem, was Sie zur Zeiterfassung beim Betriebsausflug noch wissen müssen.
Wir haben die wichtigsten Fragen rund um den Betriebsausflug und Arbeitszeit für Sie zusammengefasst:
Fall 1: Der Arbeitnehmer will am Betriebsausflug teilnehmen
Wenn der Betriebsausflug naht, fragen sich viele, wie das eigentlich mit der Zeiterfassung funktioniert. Wir haben die Antworten:
1. Arbeit oder Freizeit – zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?
Ja, der Betriebsausflug ist Arbeitszeit, wenn er in den normalen Arbeitszeitraum fällt. Arbeitnehmer können somit für den Ausflug so viel Zeit erfassen, wie es einem normalen Arbeitstag entspräche. Die Zeit darüber hinaus bekommen sie nicht vergütet.
Ein gemeinsames Abendessen auf dem Betriebsausflug zählt oft nicht mehr als Arbeitszeit.
2. Wie ist die Zeiterfassung für Teilzeit bei einem Betriebsausflug geregelt?
Bei in Teilzeit Angestellten gilt die Regel: Es wird nur die reguläre Arbeitszeit vergütet, alles darüber hinaus zählt als freiwillige Teilnahme. Arbeitet ein Angestellter also eigentlich nur am Vormittag, bekommt er keine Ausgleichzahlung oder Überstunden für den Nachmittag gutgeschrieben. Denn das würde ihn besserstellen als seine Kollegen und ist daher durch den Gleichbehandlungsgrundsatz untersagt.
3. Zählt die Zeit nach der regulären Arbeitszeit und am Wochenende als Überstunden?
Nein, dauert der Betriebsausflug bis in die Abendstunden, in denen die Angestellten normalerweise nicht arbeiten, können sie das nicht als Überstunden geltend machen. Und auch bei Betriebsausflügen am Wochenende oder an ihren freien Tagen gilt: Die Zeit wird nicht vergütet, da die Teilnahme daran freiwillig ist.
Ein Betriebsausflug am Wochenende zählt in der Regel nicht zur Arbeitszeit.
4. Endet der Versicherungsschutz auf einem Betriebsausflug nach der regulären Arbeitszeit?
Nein, der Versicherungsschutz der Unfallversicherung endet nicht automatisch nach der regulären Arbeitszeit. Wichtig sind der offizielle Beginn und das Ende der Veranstaltung, die der Chef kommuniziert hat. Haben Arbeitnehmer in diesem Zeitraum oder auch auf dem Hin- und Rückweg einen Unfall, sind sie über die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert.
Nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung gilt die Teilnahme als freiwillig, daher sind Arbeitnehmer auch nur über Ihre privaten Versicherungen geschützt.
Fall 2: Der Arbeitnehmer will oder kann nicht am Betriebsausflug teilnehmen
Auch wenn ein Betriebsausflug eine tolle Gelegenheit ist, die Kollegen einmal von einer anderen Seite kennenzulernen, gibt es einige Arbeitnehmer, die aus diversen Gründen nicht daran teilnehmen wollen oder können. Was Sie dann beachten sollten, erfahren Sie hier:
1. Müssen Arbeitnehmer am Betriebsausflug teilnehmen?
Auch wenn der Chef möchte, dass jeder von dem Teamevent profitiert, können Arbeitnehmer aufgrund des Persönlichkeitsrechts nicht zur Teilnahme gezwungen werden. Insbesondere am Wochenende oder in Ihrer weiteren freien Zeit ist ein Betriebsausflug keine Pflicht. Findet die Firmenveranstaltung jedoch während Ihrer regulären Arbeitszeit statt, müssen Sie arbeiten.
Fällt der Betriebsausflug in Ihre Arbeitszeit, können Sie alternativ auch arbeiten.
Übrigens: Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass nicht teilnehmende Arbeitnehmer arbeiten können und darf keinen Zwangsurlaub verhängen. Ist es jedoch nicht möglich, Arbeit bereitzustellen, entfällt meist die Vergütungspflicht. Hierbei ist die rechtliche Lage jedoch nicht eindeutig.
2. Müssen Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn sie nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchten?
Nein, Arbeitnehmer müssen keinen Urlaub nehmen, wenn sie nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchten. Der Arbeitgeber muss in der Regel gewährleisten, dass die Arbeitszeit abgeleistet werden kann.
3. Brauchen Arbeitnehmer ein Attest, wenn sie am Betriebsausflug krank sind?
Ja, Arbeitnehmer brauchen eine Krankschreibung, wenn Sie am Tag der Firmenveranstaltung arbeitsunfähig sind, insofern Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangt.
Sind Sie beim Betriebsausflug krank, wird Ihre Zeit wie an einem normalen Krankheitstag erfasst.
Betriebsausflüge: viel mehr als reine Zeiterfassung
Auch wenn der der Betriebsausflug meist nicht vollständig als reine Arbeitszeit angerechnet werden kann, lohnt sich die Teilnahme daran oft für alle Beteiligte. Am besten stimmen Sie sich als Arbeitgeber und -nehmer ab, sodass Sie eine Firmenveranstaltung organisieren, die allen Spaß macht. Auf den Betriebsausflügen von younited® erwarten Sie beispielsweise nicht nur actionreiche Events auf dem Wasser, sondern auch ruhigere Angebote wie Teamkochen oder „Beat the Black Box“.
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